Freitag, 7. Januar 2005

Grabungen im Naturschutzgebiet sind genehmigt

Ausnahmeregelung für Standort der Wasserburg mit Auflagen / In der 2. Jahreshälfte könnte es losgehen

Peine-Vöhrum (el).
Den archäologischen Grabungsarbeiten am Standort der Vöhrumer Wasserburg im naturgeschützten Fuhsetal steht nichts mehr im Wege. Entsprochen wurde dem Antrag der Stadt Peine, diesen Bereich von den Verboten des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes auszunehmen, obwohl sich dort ein „besonders schutzwürdiges“ Röhrichtbiotop befindet.

An diese gesetzliche Ausnahmeregelung hat die Obere Naturschutzbehörde bei der Bezirksregierung, die Ende 2004 aufgelöst wurde, Auflagen geknüpft. Auf die Einhaltung wird der Landkreis Peine achten, der seit Januar 2005 für den gesamten Naturschutz zuständig ist.
Noch vor der Auflösung hat die Obere Naturschutzbehörde das Befreiungsverfahren durchgeführt, bei dem alle anerkannten Naturschutzverbände angehört wurden. Da die Untere Naturschutzbehörde (Kreis) es arbeitsmäßig nicht geschafft hat, die Kartierung der Flora in direkter Umgebung des Grabungsgebietes vorzulegen, musste die Frist für eine Stellungnahme Ende Oktober um Wochen verlängert werden.

Begründet wird die Ausnahmegenehmigung damit, dass die Grabung der wissenschaftlichen Forschung diene und „überwiegende Gründe des Wohls der Allgemeinheit“ vorlägen. Die Archäologen datierten nach ihren Untersuchungen das Entstehen der kleinen Burganlage auf die Zeit um 1180 (PAZ berichtete). Sie wollen nun mit Hilfe der Grabung auf einer 300 Meter großen Fläche des morastigen Burgstandortes Näheres über das Bauwerk und seine Geschichte herausfinden.

Die Grabungsarbeiten bis zu einer Tiefe von einem halben Meter dürfen nur außerhalb der Brut- und Setzzeit, zwischen dem 15. Juli bis 15. Oktober dieses Jahres erfolgen, und höchstens zwei Monate dauern. „Die Bereiche des Röhrichts und der Kleinsümpfe dürfen nicht beeinträchtigt werden etwa durch Entwässerung, Umbruch oder Aufschüttung des Geländes“, so der Leiter des Kreis-Fachdienstes Umwelt, Rainer Heuer. Nach Abschluss der Grabung ist der Bodenaushub wieder an Entnahmestellen einzubringen und mit Grasplaggen abzudecken.

Im Naturschutzgebiet darf kein dauerhafter sichtbarer Hinweis auf den Burgstandort verbleiben, so eine weitere Auflage. Ebenso wird eine Genehmigung zur Errichtung eines Turms oder ähnlicher baulicher Anlagen nicht in Aussicht gestellt werden.

Zuversichtlich ist der Archäologe Dr. Michael Geschwinde, der seinerzeit als Fachmann der früheren Bezirksregierung Braunschweig die Untersuchungen der Wasserburg geleitet hat, dass in der zweiten Jahreshälfte mit den Grabungsarbeiten begonnen werden kann.

Die ehemalige Bezirksarchäologie, seit Januar Stützpunkt des Landes für Denkmalpflege in Hannover, verfügt nicht mehr wie früher über einen eigenen Etat. Nach Auflösung der Bezirksregierung Ende 2004 sind auch die Mittel dieser Dienststelle für archäologische Maßnahmen verfallen. Aber Geschwinde hofft, dass Hannover Geld für die Grabung locker machen wird.

Quelle: Peiner Allgemeine Zeitung, paz-online.de